Unser Haus

2019 bis 2020 wurde die neue Kinderkrippe als eigenständige Einrichtung gebaut, sie ist seit September 2020 in Betrieb. 

Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern.
Dies umfasst Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder. Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern liegt in der vorrangigen Verantwortung der Eltern. Eltern im Sinn dieses Gesetzes sind die jeweiligen Personensorgeberechtigten.
Die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflege ergänzen und unterstützen die Eltern hierbei. Das pädagogische Personal hat die erzieherischen Entscheidungen der Eltern zu achten. Der Besuch ist freiwillig. Näheres siehe Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie die gemeindliche Benutzungssatzung. Die Gebühren werden in einer Gebührensatzung geregelt.