Unser Haus

Die Kindertagesstätte wurde 1974/75  erbaut und im September 1975 in Betrieb genommen. Im Jahr 1994 erfolgte eine Erweiterung von zwei auf drei Gruppen.
2010 wurde der Kindergarten generalsaniert sowie der Anbau einer Kinderkrippe veranlasst.

Seit September 2020 ist die neue Kinderkrippe am Dorfplatz 7 in Betrieb.

Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern.
Dies umfasst Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder. Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern liegt in der vorrangigen Verantwortung der Eltern. Eltern im Sinn dieses Gesetzes sind die jeweiligen Personensorgeberechtigten.
Die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflege ergänzen und unterstützen die Eltern hierbei. Das pädagogische Personal hat die erzieherischen Entscheidungen der Eltern zu achten. Der Besuch ist freiwillig. Näheres siehe Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie die gemeindliche Benutzungssatzung. Die Gebühren werden in einer Gebührensatzung geregelt.