Schulbetrieb nach den Osterferien
Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien:
In der Ministerratssitzung vom Mittwoch, 07.04.2021 haben sich neue Fragen aufgetan, deren Ausführung noch nicht genau geklärt sind. Deshalb können aktuell nur die bisherigen Informationen des Kultusministeriums weitergegeben werden.
Grundschulen/Grundschulstufen der Förderschulen (Jgst. 1 - 4):
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 findet voller Präsenzunterricht statt
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt.
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gilt:
- für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 findet Distanzunterricht statt.
- Für die Jahrgangsstufe 4 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt. - An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Wichtig für die Grundschule im KM-Schreiben ist nachstehende Passage, die ab 12. April 2021, also nach den Osterferien gilt:
Am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 48 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus. Auch der Besuch der Notbetreuung ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich.
Auf der Homepage des Kultusministeriums unter https://www.km.bayern.de/eltern.html können Sie eventuell Antworten auf offene Fragen finden.
Für die Schüler/innen der vierten Klassen und der Notbetreuung konnte nun eine Lösung zum Thema „Testpflicht“ gefunden werden mit der alle Beteiligten hoffen, dass sie bei den Kindern und den Eltern / Erziehungsberechtigten positiv angenommen wird:
Um einen reibungslosen Ablauf und einen ungestörten Schulbetrieb für die Schülerinnen und Schüler des Präsenzunterrichtes sicherstellen zu können wurde nun ermöglicht, keine Selbsttests vor dem Unterricht, sondern am frühen Abend davor Schnelltests von medizinisch geschulten Personen des BRK und der Wasserwacht durchgeführt werden. Der Personenkreis, der die Schnelltests sach- und fachgerecht in sensibler Handhabung durchführt, ist Ihren Kindern sicher bekannt; begleitet wird die Durchführung der Tests von der Inhaberin der Niederwinklinger Storchenapotheke, Frau Heidi Lachner. Zur Anwendung kommen nicht die herkömmlichen Teststäbchen, sondern die kleinen 2 cm langen sog. „Nasenbohrerteststäbchen“. Dabei wird ein Teststäbchen ca. 2 cm tief in jedes Nasenloch eingeführt, an der Naseninnenseite hin- und herbewegt und dann in eine Testflüssigkeit getaucht. Bereits nach ca. 15 Minuten liegt das Testergebnis vor.
Geplant ist nunmehr die Durchführung der Schnelltests zweimal wöchentlich und zwar in der Regel jeden Sonntag, ab ca. 18.00 Uhr und zusätzlich jeden Mittwoch ab 18.00 Uhr und zwar im Beisein der Eltern / Erziehungsberechtigten. Die Anwesenheit der Eltern soll dazu beitragen, dass Ängste der Kinder abgebaut, eine gewisse Sicherheit hergestellt und eine psychische Belastung der Kinder vermieden oder sogar ausgeschlossen werden kann, insbesondere in den Fällen, in denen sich ein positives Testergebnis herausstellen würde. Eine entsprechende Bescheinigung wird ausgestellt, die dann am nächsten Schultag dem Klassenlehrer vorzuzeigen ist. Bei einem positiven Ergebnis ist das Gesundheitsamt zu informieren; ein Schulbesuch ist dann selbstverständlich nicht möglich.
Die Schnelltest werden für die Schüler/innen der Grundschule Niederwinkling im Dorf- und Begegnungszentrum in der Bayerwaldstraße 7 I. Stock durchgeführt. Für die Mariaposchinger Kinder findet der Schnelltest im Rathaus in Loham, Schloßstraße 9, statt.
Von den Bürgermeistern Ludwig Waas und Martin Englmeier wird es als sehr positiv angesehen, dass die Testung nicht im Klassenzimmer im Beisein und unter Anleitung der Lehrer erfolgt, sondern separat einen Tag vor dem Unterricht in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils. Denn angesichts der Corona bedingten Einschränkungen sollte sich das Lehrerkollegium insbesondere auf die Vermittlung des Lernstoffes konzentrieren können. Alle Schüler/innen und insbesondere auch die Eltern könnten durch die Testung am Vortag sicher sein, dass nur negativ auf Corona getestete Kinder den Unterricht besuchen. Und auch die Busfahrt wäre so sicher: Kein Kind müsste befürchten, neben einem Mitschüler zu sitzen, der ggf. infiziert ist. Die regelmäßigen Test`s können neben den CO2-Ampeln, den zwischenzeitlich gelieferten Raumluftfilteranlagen und der Einhaltung der A-H-A-Regeln wesentlich dazu beitragen, den Infektionsschutz an den Schulen weiter zu verbessern.
Die Wahrnehmung der Schnelltest-Möglichkeit Ihrer Kinder ist sowohl dem Schulleiter als auch dem gesamten Lehrerkollegium, den Bürgermeistern und allen Beteiligten ein sehr großes Anliegen. Denn dadurch kann vermieden werden, dass bei einem in der Schule durchgeführten Selbsttest ein positives Kind nicht von den anderen Schülern/innen isoliert und von den Erziehungsberechtigten abgeholt oder nach Hause geschickt werden muss, wenngleich ein positives Selbsttestergebnis nicht zwingend eine Sars-CoV-2-Infektion bedeutet. Bei einem positiven Testergebnis ist aber auf jeden Fall das örtliche Gesundheitsamt zu informieren, das einen PCR-Test anordnen würde, um das Testergebnis zu überprüfen Ein erneuter Schulbesuch ist erst nach einem negativen PCR-Test möglich.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und auf lauter negative Testergebnisse!
Bleiben Sie gesund!
Ihr
Schulleiter Alfred Ring mit dem Lehrerkollegium
Bürgermeister Ludwig Waas mit dem Gemeinderat
Bürgermeister Martin Englmeier mit dem Gemeinderat