September 2023

13. September 2023: Planung Nahwärmeversorgung läuft - Flächennutzungsplanänderungen beschlossen

Niederwinkling:  (ek)  Bei der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend im Bürgerhaus wurden Flächennutzungsplanänderungen für künftige Baugebiete beschlossen. Der Ausbau der Nahwärmeversorgung in Kombination mit dem Glasfaserausbau, ein fünfzehn Millionen-Projekt, ist unter Dach und Fach.

Über vierhundert Haushalte haben sich beim Kommunalunternehmen Niederwinkling für einen Anschluss an die Nahwärmeversorgung gemeldet. Der Ausbau der Nahwärmeversorgung erfolgt in Kombination mit dem Glasfaserausbau. Die Vertragsunterzeichnung mit dem Planungsbüro HPE steht unmittelbar bevor. Die Vorplanungen laufen optimal, die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt voraussichtlich im November. Baubeginn soll im Frühjahr 2024 sein. Vor der Ausschreibung der Maßnahme findet Anfang Oktober eine Bürgerversammlung statt, um die Bürger ausreichend zu informieren.

Elf eingereichten Baugesuchen erteilte der Gemeinderat seine Zustimmung. Die Firma VTA stellte einen Antrag auf wesentliche Änderung der bestehenden Lohndestillationsanlage mit Chemikalienlagerung und Labors durch die Errichtung und den Betrieb eines Gefahrstofflagers in der Bernrieder Straße. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften sind sämtliche Behörden und Fachstellen, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, zu beteiligen. Der Gemeinderat erhob keine Einwendungen gegen die Errichtung und den Betrieb des Gefahrstofflagers. Einem Antrag auf Verlängerung des Bauzwangs im Baugebiet „WA Lauterbach“ wurde stattgegeben. Bürgermeister Ludwig Waas stellte dem Gemeinderat eine Vorabplanung des FC Niederwinkling betreffend Errichtung eines Anbaus vor.

Der Gemeinderat beschloss das Deckblatt-Nr. 31 betreffend „Weinberg Nord“ zum Flächennutzungsplan. Die neue Gesetzeslage hat für die Gemeinde Niederwinkling bewirkt, dass für diejenigen Bebauungspläne, die sich derzeit im Aufstellungsverfahren befinden, zusätzliche Anforderungen erfüllt werden müssen, zum Beispiel die Ausweisung von Ausgleichsflächen. Ebenfalls verpflichtend ist die Durchführung des Verfahrens für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Areal des Bebauungsplanes WA „Weinberg“ befindet sich derzeit in einem als „Landwirtschaftsfläche“ gekennzeichneten Bereich des Flächennutzungsplanes. Die Änderung beinhaltet die Umwandlung in ein „Allgemeines Wohngebiet“.

Ebenfalls beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Flächennutzungsplandeckblatts Nr. 38 für den Bereich des Bebauungsplan-Entwurfs „Welchenberg“. Der Bereich des künftigen Baugebiets „Welchenberg“ ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Vorrangfläche beziehungsweise als Gehölzsaum gekennzeichnet und soll künftig als „Allgemeines Wohngebiet“ dargestellt sein.

Bürgermeister Waas informierte über die Abrechnung der Blühflächen für das Jahr 2023. In diesem Jahr haben sich elf Landwirte beteiligt. Die Gesamtlänge der Blühstreifen beträgt 5,4 Kilometer. Die Landwirte wurden für Saatgutkosten und je laufenden Meter, bei drei Meter Breite, von der Gemeinde entschädigt.

Die Würdigung des Haushaltsplanes 2023 durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde bekanntgegeben. Der finanzielle Spielraum der Gemeinde Niederwinkling wurde als äußerst günstig beurteilt. Künftig sind im Haushaltsplan Sonderrücklagen für den Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung darzustellen.

Weiterer Tagesordnungspunkt war die Kommunalrechtsnovelle 2023. Am 31. Juli 2023 wurde das Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften veröffentlicht. Die Kommunalrechtsnovelle 2023 ändert das Kommunalwahlrecht in einer Reihe von Einzelfragen und fasst die Gesetze zudem in eine geschlechtergerechte Sprache. Die wesentlichen Änderungen wurden von Veronika Schwarz von der VG-Geschäftsstelle erläutert; der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

In den bayerischen Landesseniorenrat wurde Frau Rita Widmann als Repräsentantin der Seniorenvertretung der Gemeinde Niederwinkling gemäß dem Bayerischen Mitwirkungsgesetz bestimmt und mittlerweile offiziell als Vertreterin für die Wahl zur Delegierten gemeldet. Betreffend Quartiermanagement kann ein Antrag auf staatliche Zuwendung betreffend Nachbarschaftshilfe (SELA-Förderung) gestellt werden. Das Förderprogramm endet am 31.12.2023. Nach Vorlage einer konkreten Projektbeschreibung sowie Finanzierung und Kosten wird der Gemeinderat über die Mittelbeantragung entscheiden.

Auf Beschluss des Gemeinderates wird für die Feuerwehr Waltendorf eine neue Abgasabsaugung angeschafft. Die Erweiterung des Kindergartens „Storchennest“ verläuft planmäßig und im Kostenrahmen. Weitere Gewerke wurden vergeben. Betreffend Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Gewerbe- und Industriegebiet „Schaidweg“ in einen Entwässerungsgraben wurde das Planungsbüro EBB beauftragt. Des weiteren informierte Bürgermeister Waas den Gemeinderat über die Annahme von Spenden anlässlich des Sommerfestes des Kindergartens. Für verschiedene Liegenschaften wurden Stromlieferverträge abgeschlossen. Der gemeindliche Zuschuss für den Musikverein aufgrund Kostensteigerung wird angepasst.