Juni 2018
Bürgermeister Ludwig Waas informierte den Gemeinderat über den Kreisumlagenbescheid, der sich nach der Finanzstärke der Kommunen richtet. Im Haushaltsjahr 2018 hat die Gemeinde Niederwinkling rund 4,6 Millionen Euro an den Landkreis Straubing-Bogen zu entrichten.
Die ersten Grundstücksverhandlungen für den Bau des Geh- und Radweges von Niederwinkling nach Hochstetten wurden geführt und sind positiv verlaufen. Aufgrund der Schülerzahlen können im nächsten Schuljahr an beiden Schulstandorten in Niederwinkling und Mariaposching normale Klassen gebildet werden. Acht eingereichten Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt; für die Abklärung eines weiteren Baugesuches wird erst die Stellungnahme des Landratsamtes Straubing-Bogen eingeholt. Bürgermeister Waas informierte den Gemeinderat über die aktualisierten Untersuchungen des Büros BNGF betreffend Donauausbau. Das endgültige Ergebnis wird in Kürze erwartet; danach können die weiteren Planungen fertiggestellt werden, die für das Bauleit- und Wasserrechtsverfahren notwendig sein werden. Flutlichtstrahler an der Flutlichtanlage am sanierten Trainingsplatz des FC Niederwinkling werden angebracht; durch Einbau eines Druckminderers wird die Druckerhöhungsanlage für die Sportplatzbewässerung erneuert. Einem Antrag auf Weiterbildung betreffend Kindergartenpersonal wurde zugestimmt. Die vorhandenen Sirenenanlagen in Waltendorf und Buglau werden auf Veranlassung der Abteilung Katastrophenschutz des Landratsamtes Straubing-Bogen nachgerüstet, die anfallenden Kosten übernimmt der Landkreis.
Zur Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ gab Bürgermeister Ludwig Waas einen aktuellen Sachstandsbericht. Die Gemeinde Niederwinkling hat im letzten Jahr im Bezirksentscheid „Unser Dorf hat Zukunft“ mit Auszeichnung teilgenommen und die Gold-medaille erhalten. Damit ist Niederwinkling im diesjährigen Landesentscheid vertreten. Die Bewertungskommission wird am 12. Juni um 14.00 Uhr in Niederwinkling eintreffen und in einem zweistündigen Rundgang den Ort besichtigen. Anschließend findet im Mehrzweck-raum des Dorf- und Begegnungszentrums der Abschluss und die Beurteilung durch die Jurykommission statt. Umfangreiche Vorbereitungen wurden seitens der Gemeinde ge-troffen und ein Rahmenprogramm erstellt.
Die Planung für den Neubau einer Kinderkrippe schreitet zügig voran.
Bürgermeister Ludwig Waas stellte dem Gemeinderat den Planentwurf mit Raumbedarf für die viergruppige Kinderkrippe im Pfarrgarten vor. In der Mitte der Kinderkrippe ist als Freifläche im Innenhof ein breiter Begegnungsraum geplant.
Neben den Gruppenräumen sind ein Elternaufenthaltsraum, ein Multifunktionsraum, ein Schlafraum, ein Lagerraum, ein Hauswirtschaftsraum, ein Bewegungsraum und Sanitäreinrichtungen vorgesehen. Die Zu- und Abfahrt soll durch eine Einbahnstraßenregelung erfolgen. Es wird eine Grundstücksfläche von rund 2.500 Quadratmeter benötigt. Die Kostenschätzung wird derzeit erstellt und der Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern eingereicht. Auch die Förderung durch Bundesmittel ist in Aussicht gestellt. Für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes wurde der Auftrag vergeben. Desweiteren wurden die Konditionen des Erbaurechtsvertrags-Musters der Bischöflichen Finanzkammer bekannt gegeben. Auch ein Bodengutachten muss erstellt werden; für das ebenfalls der Auftrag vergeben wurde. Bürgermeister Ludwig Waas bedankte sich im Namen der Gemeinde bei Pfarrer Franz Wiesner, den Verantwortlichen der Kirchenverwaltung und der Bischöflichen Finanzkammer für das grosse Entgegenkommen im Pfarrgarten auf Erbbaurecht eine Kinderkrippe bauen zu können. Die stiftungsrechtliche Genehmigung ist in Aussicht gestellt; der Vertrag wird notariell vorbereitet. Die Kindertagesstätte „Storchennest“ ist mit Kindern zwischen drei und sechs Jahren voll ausgelastet. Aufgrund der gestiegenen Kinderzahl besteht erhöhter Raumbedarf, so dass vorübergehend zwei Gruppen in der Grundschule untergebracht werden. Hierfür ist die Anschaffung einer weiteren Möblierung erforderlich. Angebote werden eingeholt; hierzu gab der Gemeinderat sein Einverständnis.
Der Flurbereinigungsplan Welchenberg wurde mit den Privatbesitzern vorbesprochen und soll vollzogen werden. Nach Abschluss der Verfahrens geht der Unterhalt für die Straßenbauten auf die Gemeinde über. Im oberen Teil von Welchenberg wurde die Oberflächenentwässerung neu gestaltet und neue Wasserleitungen verlegt. Im unteren Teil von Welchenberg werden die maroden Wasserleitungen und Hausanschlüsse nun erneuert. Die Maßnahme wird mit der Stromverlegung durch die E.ON gekoppelt; zusätzlich werden auch die Breitbandkabel in einem Graben mit verlegt, was zu Kosteneinsparungen führt. Für die Verbundmaßnahme Strom/Wasser liegt die Genehmigung des Landratsamtes vor. Ziel der Gemeinde ist es, dass für den zweiten Bauabschnitt die Ausschreibung im Winter 2018 erfolgt. Somit werden optimale Voraussetzungen betreffend Leitungsnetz und Wasserdruck geschaffen.
Dann wurden die massiven Probleme bei der Hundehaltung angesprochen, die im gesamten Gemeindegebiet zu erheblichen Verunreinigungen führen. Widerrechtliche Handlungen werden künftig verfolgt und Verstöße, wie das Freilaufen von Hunden, satzungsgemäss geahndet. Über eine etwaige Erhöhung der Hundesteuer wird demnächst beraten.
Betreffend Raumbedarf für den überregionalen Rettungsdienst an der Donau müssen die Grundstücksangelegenheiten noch geklärt werden. Gegen die Abstufungsverfügung der Regierung von Niederbayern betreffend Kreisstraße SR 36 hat die Gemeinde Niederwinkling Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg eingereicht. Wegen der Verkehrsbedeutung als Zufahrt zur Bundeswasserstraße Donau, im Hinblick auf den Baustellenverkehr und auch zur Sicherstellung des Rettungsdienstes sei dies nicht hinnehmbar. Die Donau als Erlebnisraum zu erhalten, ist vorrangiges Ziel der Gemeinde. Eine gemeinsame optimale Lösung zwischen Gemeinde, Landratsamt und RMD wird angestrebt.
Der Änderung des Bebauungsplanes Moosbügel IV durch Deckblatt-Nr. 2 stimmte der Gemeinderat zu. Die Änderung betrifft lediglich die Festsetzung der Dachform. Zulässig sind bisher folgende Dachformen: Satteldach, Pultdach und Walmdach. Aufgrund der zunehmenden Nachfrage der Bauwerber nach der Zulässigkeit von Flachdächern beschloss der Gemeinderat die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu den Dachformen zu erweitern. Die Zulässigkeit von Flachdächern wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Verschiedene Grundstücksangelegenheiten und Kaufverträge wurden noch abgewickelt.