Februar 2021

11. Februar 2021: 26-Millionen-Haushalt verabschiedet; Grosse Investitionen im Haushaltsjahr 2021 stehen an; Hohe Kreisumlage

Niederwinkling: (ek) Haupttagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend, die wegen der Hygienevorschriften wieder im Dorf- und Begegnungszentrum stattfand, war die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 mit Vorbericht, Haushaltsplan, Finanzplan mit Investitionsprogramm und Stellenplan.

Neun eingereichten Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Betreffend Baugebiet „WA Lauterbach“ informierte Bürgermeister Ludwig Waas über die durchgeführten Grundstücksverkäufe, das Vermessungsergebnis und den Abschluss von Dienstbarkeiten. Sämtliche öffentliche Flächen überlässt das Kommunalunternehmen der Gemeinde kostenlos. Desweiteren wurde der Sachstand zur Versicherungsabwicklung betreffend des Bauhofbrandes dargelegt. Hierbei hat die Gemeinde keine Ausschreibung zu veranlassen, da die Aufträge von der Versicherungskammer an die Firmen vergeben wurden, die beim Bau der abgebrannten Halle beteiligt waren. Eine Ersatzbeschaffung eines Baggers für den kommunalen Fuhrpark ist notwendig; Angebote werden eingeholt; der Gemeinderat erteilte hierzu seine Zustimmung. Ebenso zur Teilübernahme der Kosten für die Gemeindebücherei. Auch die Kosten für die Pflege der beiden Sportplätze des FC Niederwinkling übernimmt die Gemeinde.

Haupttagesordnungspunkt waren die Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2021. Kämmerer Sebastian König betonte, dass die Einnahmen sehr vorsichtig kalkuliert wurden. Das Gesamthaushaltsvolumen beläuft sich auf 26.174.357 Euro, wovon 15.163.957 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 11.010.400 Euro auf den Vermögenshaushalt entfallen. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen für die schuldenfreie Gemeinde Niederwinkling wurde auf 1.080.000 Euro festgesetzt. Es handelt sich hierbei um ein KfW-Darlehen für den Sozialen Wohnungsbau, das binnen vier Jahre zurückbezahlt wird und für das ein Tilgungserlass von 215.000 Euro gewährt wird. Die Steuerhebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern A und B bleiben mit 320 v. H. unverändert. Die Planungssicherheit auf die erwartenden Steuereinnahmen ist wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht mehr gegeben. Die Gewerbesteuermindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 konnten zum grossen Teil durch die erhaltene Ersatzleistung aufgefangen werden. Die Folgen der Pandemie werden sich auch noch in den Jahren 2021 und 2022 spürbar auswirken; mit Ausfällen in der Gewerbesteuer und sinkenden Zuweisungen aus der Einkommens- und Umsatzsteuerverteilung ist zu rechnen. Im Haushaltsplan 2021 wurden Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 8.600.000 Euro (Vorjahr 11.000.000 Euro) veranschlagt. Der Einkommensteueranteil wurde auf 1.777.000 Euro, der Umsatzsteueranteil auf 800.500 Euro und die Grundsteuern auf rund 500.000 Euro festgesetzt. Ein starker Anstieg ist bei der Kreisumlage zu verzeichnen, obwohl bei der Umlage keine Steigerung eingerechnet wurde, erhöht sie sich aufgrund der massiv gestiegenen Steuerkraft von 5.000.000 Euro auf rund 5.900.000 Euro. Die Personalkosten schlagen mit 2.171.900 Euro zu Buche. Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2021 beträgt 390.310 Euro; es errechnet sich eine „Freie Finanzspanne“ von 95.010 Euro (Vorjahr 1.996.900 Euro).

Die grössten Investitionen im Haushaltsjahr 2021 sind: Planungskosten für einen Versorgungs-LKW mit Aufbau für die Freiwillige Feuerwehr Niederwinkling; Sanierung der Überdachung des Feuerwehrhauses Welchenberg mit Lagerraum; Sanierungsarbeiten Feuerwehrhaus Haid und Waltendorf; Beteiligungsleistung am Hochwasserschutz an der Donau; Erwerb von Grundstücken; Erweiterung des Kindergartens „Storchennest“; Modernisierte Pumpenanlage und neue Beckenplane für das Freibad; Planungskosten für Erholungszentrum an der Donau; Hofzufahrten im Außenbereich; Ausbau der Fellinger Straße mit geplanten Bürgersteig bis Lauterbach; Neubau Wasserversorgung Mauritiusstraße bis Freymannstraße in Welchenberg mit Straßenerneuerung; Oberflächenwasserrückhaltung; Kanalerweiterung und Sanierungen; Abwasserpumpenanlage Alkofen; Erweiterung Industriegebiet „Schaidweg-Nord“; Bau einer Kreativen Dorfwerkstatt; Ausbau der Breitbandversorgung mit Sendemasten in Welchenberg; Aufbau der abgebrannten Bauhofhalle; Gewährung von Darlehen an das Kommunalunternehmen; Sozialer Wohnungsbau am Kiefernweg. Die Finanzierung dieser Maßnahmen ist gesichert und erfolgt größtenteils über Rückflüsse aus dem Kommunalunternehmen, Investitionszuweisungen und Rücklagen. Der Gemeinderat beschloss nach ausführlicher Beratung die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan, Investitionsprogramm zum Finanzplan und den Stellenplan einstimmig.     

Bürgermeister Waas informierte den Gemeinderat über die geplante Interkommunale Zusammenarbeit betreffend kommunaler Entwässerungsanlagen für Aufgaben nach der Eigenüberwachungsverordnung. Die Gründung eines Kommunalunternehmens ist beabsichtigt; zwölf Kommunen haben bisher ihr Interesse bekundet. Hauptaufgabe ist die Überwachung und Digitalisierung der gemeindlichen Kanalnetze und Bauwerke. Eine Stammkapitaleinlage von 300.000 Euro ist vorgesehen, wobei die interessierten Gemeinden anteilmäßig beteiligt werden. Die Anschaffung von zwei Kanalfahrzeugen ist in Planung. Die Vorarbeiten für die Gründung des Kommunalunternehmens und die Personalausstattung sind in Vorbereitung. Die Satzungsentwürfe liegen vor und werden an das Landratsamt zur rechtlichen Prüfung weitergeleitet. Demnächst wird eine Versammlung für alle beteiligten Gemeinden einberufen.     

Verschiedene Gewerke für den Sozialen Wohnungsbau am Kiefernweg 29 wurden ausgeschrieben. Die Auftragsvergaben erfolgen voraussichtlich im März. Für die Planung der Eweiterung des Kindergartens „Storchennest“ um zwei Gruppen werden Angebote eingeholt. Für die Entwurfsplanung sind drei Varianten in der Diskussion. Das Raumprogramm wird überprüft und Fördermöglichkeiten ausgelotet.

Beim Tagesordnungspunkt „Wünsche und Anträge“ gab es zum wiederholtenmale Beschwerden betreffend freilaufender Hunde und Hundekot auf öffentlichen Flächen. Bei weiteren Verstößen gegen die Hundesatzung ist die Gemeinde angehalten, Anzeige bei der Polizei zu erstatten beziehungsweise Bußgelder zu verhängen.