Februar 2021 Nr. 2

25. Februar 2021: Planung Sendemasten Welchenberg - E-Mobilität vorgestellt - Verschiedene Straßenwidmungen

Niederwinkling:  (ek)  Die Gemeinderatssitzung am Dienstagabend fand wegen der Hygienevorschriften wieder im Dorf- und Begegnungszentrum statt. Verschiedene Straßenwidmungen, der Bau eines Sendemastens in Welchenberg und die Information über E-Mobilität waren die Haupttagesordnungspunkte.

Der Gemeinderat sprach sich für die Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems aus. Mit einer speziellen Software können alle Dokumente und Beschlüsse unter Einhaltung des Datenschutzes digital aufgerufen werden; was sehr vorteilhaft ist. Zwei eingereichten Baugesuchen stimmte der Gemeinderat zu und zur Bauleitplanung der Gemeinde Mariaposching WA „Breitenhausen II“ wurden keine Einwendungen erhoben. Einem Gastschulantrag wurde  ebenfalls zugestimmt. Der Betrieb des Freibadkioskes wird neu vergeben; Interessenten können sich bei der Gemeindeverwaltung melden. Die Beleuchtung bei der Bushaltestelle Bayerwaldstraße „Kreuzung Gasthaus Heinerl“ wird verbessert. Für die Notbetreuung im Kindergarten und der Kinderkrippe werden keine Elternbeiträge erhoben. Für die Erweiterung des Kindergartens „Storchennest“ um zwei Gruppen wird derzeit das Raumkonzept erstellt. Verschiedene Varianten werden dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Für die Sanierung der Fellinger Straße mit geplanten Bürgersteig bis Lauterbach hat die Vermessung stattgefunden. Das Projekt wird demnächst den Grundstücksbesitzern zur Aussprache vorgestellt. Der Gemeinderat fasste auch den Aufstellungsbeschluss zum Deckblatt-Nr. 9 betreffend Bebauungsplan „Am Weinberg Erweiterung und Überarbeitung“. Hierbei geht es um die Zulassung von Dachgauben. Die Errichtung von Dachgauben ist in jeder Form zulässig, wenn die Vorderansichtsfläche je Gaube maximal vier Quadratmeter beträgt.

VG-Geschäftsstellenleiterin Barbara Mendi erläuterte dem Gemeinderat den bisherigen Sachverhalt betreffend Sendemasten Welchenberg. Bereits im Jahre 2014 wurde vom Landratsamt Straubing-Bogen eine Baugenehmigung für den Neubau eines dreißig Meter hohen Stahlgittermastens mit Versorgungseinheit erteilt. Das Bauvorhaben wurde vom Antragsteller jedoch nicht realisiert. Eine optimale Versorgung mit Mobilfunk ist für die Gemeinde Niederwinkling als durchaus grosser Industrie- und Gewerbestandort ein wichtiges Ziel. Mit dem von der Staatsregierung aufgelegten Förderprogramm sollen „weiße Flecken“ geschlossen werden. Der beabsichtigte Standort für den Sendemasten wurde von den Mobilfunkbetreibern als geeignet bestätigt. Sobald der Förderbescheid für den Sendemasten Welchenberg eingeht, wird auf Beschluss des Gemeinderates ein Vertrag mit einem Ingenieurbüro abgeschlossen für die Bauplanung und Ausschreibung sowie ein Kooperations- und Mietvertrag mit dem federführenden Netzbetreiber. Bürgermeister Ludwig Waas wurde ermächtigt mit dem Grundstückseigentümer Kauf- beziehungsweise Pachtverhandlungsgespräche zu führen. VG-Geschäftsstellenleiterin Barbara Mendi informierte den Gemeinderat auch über die Förderkonditionen zur Bayerischen Gigabitrichtlinie. Wenn alle Fakten vorliegen, wird ein Markterkundungsverfahren gestartet.

Weiterer Tagesordnungspunkt war die Beratung über E-Mobilität durch den Geschäftsführer  der Stadtwerke Bogen GmbH Karlheinz Denner. Die Gemeinde Niederwinkling zieht eine langfristige Partnerschaft mit der Stadtwerke Bogen GmbH als lokaler Partner in Erwägung. Aus den Ausführungen von Geschäftsführer Denner ging hervor, dass die E-Mobilität an Dynamik gewinnen solle. Verschiedene Standorte für den Ladesäulenbetrieb wurden diskutiert; unter anderem am Parkplatz am Bürgerhaus. Auch die Errichtung einer Schnellladesäule und eine Ladesäule für E-Bikes ist geplant. Nach einer genauen Kostenermittlung und Auslotung der Fördermöglichkeiten wird eine Entscheidung durch den Gemeinderat gefällt. Desweiteren wurde über den Strombezug  der Gemeinde Niederwinkling von der Stadtwerke Bogen GmbH als regionaler Anbieter diskutiert. Ein zeitraumbezogenes Beschaffungsmodell wäre gewährleistet und eine regionale Wertschöpfung würde geschaffen. Bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird, einigte man sich darauf, eine Grunddatenermittlung und Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen zu lassen.

Desweiteren ging es um die Beschlussfassung über mehrere Straßenwidmungen und die Vergabe von Straßennamen. Die Stichstraße der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 150 „Vorbühlerweg“ wurde zur Ortsstraße gewidmet; ebenso die Kinderkrippenzu- und abfahrt einschließlich der Stellplätze als Bestandteil der Ortsstraße „Dorfplatz“. Bürgermeister Waas verwies auf die Notwendigkeit, einige teilweise neu erstellte Erschließungsstraßen im Bereich des Baugebietes Lauterbach als Ortsstraßen zu widmen; hierzu wurde dem Gemeinderat ein Überblicksplan vorgelegt. Eine Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 117 „Straße Lauterbach  -  Weinberg“ wurde zur Ortsstraße (Verlängerung der Waldstraße) abgestuft; ebenso eine Teilstrecke zur Ortsstraße „Am Lammbach, Verlängerung). Eine Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 53 wurde zur Ortsstraße (Am Lammbach Verlängerung  -  Stichstraße) aufgestuft und eine Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 103 „Lauterbacher Straße“ zur Ortsstraße (Am Lammbach, Verlängerung) abgestuft. Eigentümer und Baulastträger der Ortsstraßen ist die Gemeinde Niederwinkling. Zwei neu erstellte Stichstraßen der Ortsstraße „Am Lammbach“ wurden als Bestandteil der Ortsstraße „Am Lammbach“ gewidmet; eine Erschließungsstraße im Baugebiet „WA Lauterbach“ als Ortsstraße „Ziegelfeld“. Eine Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 103 „Lauterbacher Straße“ wurde zur Ortsstraße abgestuft, da durch das Baugebiet „WA Lauterbach“ der Eindruck einer geschlossenen Bebauung mit dem Ortsteil „Lauterbach“ besteht. Schließlich ging es noch um die Vergabe des Straßennamens im Bereich der nördlichen Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes „Schaidweg“. Der Gemeinderat stellte fest, dass die Straße als Verlängerung der Industriestraße anzusehen ist und beschloss daher, dass die Vergabe eines neuen Straßennamens nicht erforderlich ist.