Dezember 2020

17. Dezember 2020: Neue Satzungen für Wasser und Kanal. Neue Feuerwehr-Kostensatzung beschlossen.

Niederwinkling. Bei der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend, die wegen der Hygienevorschriften wieder im Dorf- und Begegnungszentrum stattfand, war Haupttagesordnungspunkt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und zur Entwässerungssatzung.

Die vier restlichen Bauparzellen im Baugebiet „WA Lauterbach“  wurden nach den aufgestellten gemeindlichen Richtlinien vergeben. Derzeit werden die Vermessungen der Bauparzellen durchgeführt. Baubewerber, die beim Baugebiet „WA Lauterbach“ nicht zum Zug kamen, wurden in eine Warteliste für die Ausweisung des Baugebietes „Weinberg-Nord“ aufgenommen. Der geringfügigen Änderung der Gemeindegrenze des Marktes Schwarzach zur Gemeinde Niederwinkling betreffend der Flurneuordnung Weißenberg stimmte der Gemeinderat zu. Bürgermeister Waas gab bekannt, dass die Gemeinde Niederwinkling im Jahre 2020 einen Betrag in Höhe von 4.471.946 Euro im Rahmen einer Finanzzuweisung zum pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen erhält.  

Nach ausführlicher Beratung wurde eine neue Feuerwehr-Kostensatzung betreffend der Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Niederwinkling beschlossen. Eine Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages diente als Grundlage; die Pauschalsätze wurden aber entsprechend der örtlichen Gegebenheiten für jedes Fahrzeug individuell berechnet. Die neue Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.  

Auf Beschluss des Gemeinderates wurde der kalkulatorische Zinssatz, der in die Gebührenkalkulation für Wasser und Abwasser einfließt, auf zwei Prozent festgelegt. Haupttagesordnungspunkt war die Beitrags- und Gebührenkalkulation für Wasser und Abwasser. Bettina Radlbeck von der Kommunalberatung Radlbeck erläuterte dem Gemeinderat recht ausführlich die Berechnungsgrundlagen für die Beitrags- und Gebührenkalkulationen. Kostendeckende Gebühren für Wasser und Abwasser sind gesetzlich vorgeschrieben und eine Anpassung der Gebührensätze der Gemeinde Niederwinkling wurde schon mehrmals von der Rechtsaufsichtsbehörde gefordert. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte vor zehn Jahren. Der Kalkulationszeitraum wurde auf vier Jahre festgesetzt. Eine gesplittete Abwassergebühr konnte vermieden werden, da der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Niederwinkling unter der Erheblichkeitsschwelle von zwölf Prozent liegt. Bei den Beitrags- und Gebührenkalkulationen floss die positive Einschätzung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde Niederwinkling mit ein. Der Gemeinderat beschloss den Neuerlass der Wasserabgabesatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung nach den Berechnungen der Kommunalberatung Radlbeck. Der neue Beitrag beträgt pro Quadratmeter Grundstücksfläche 1,10 Euro (bisher 1,20 Euro) und pro Quadratmeter Geschossfläche 2,63 Euro (bisher 4,00 Euro) und ist somit sogar rückgängig gegenüber den bisherigen Beitragssätzen. Die Grundgebühr für den Wasserzähler wurde auf 54 Euro festgelegt und steigt entsprechend der Zählergrösse. Die Wasserverbrauchsgebühr  erhöht sich von bisher 1,20 Euro auf 1,34 Euro pro Kubikmeter. Desweiteren beschloss der Gemeinderat den Neuerlass der Entwässerungssatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Der Beitrag beträgt pro Quadratmeter Grundstücksfläche 1,47 Euro (bisher 1,53 Euro) und pro Quadratmeter Geschossfläche 10,57 Euro (bisher 7,67 Euro). Die Abwassergrundgebühr beträgt künftig jährlich 43 Euro (bisher 24 Euro). Die Kanaleinleitungsgebühr erhöht sich von 1,20 Euro auf 2,51 Euro pro Kubikmeter. Dies ist damit begründet, dass in den vergangenen Jahren grosse Investitionen im Abwasserbereich, insbesondere in die Komplettsanierung der Kläranlage, getätigt wurden und keine Ergänzungsbeiträge erhoben wurden. Die neuen Satzungen treten am 01. Januar 2021 in Kraft.

Der Leiter des Kommunalunternehmens, Christian Pfeffer, legte dem Gemeinderat den Wirtschaftsplan 2021 dar. Er erläuterte recht ausführlich die Investitions- und Finanzplanung sowie den Ertragsplan und Stellenplan; der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis und erhob keine Einwände.

Der ersten Änderung der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Niederwinkling und der Straubinger SER (Stadtentwässerung und Straßenreinigung) betreffend Betrieb der Kläranlage und Betreuung des Kanalnetzes samt Pumpstationen erteilte der Gemeinderat ebenfalls seine Zustimmung. Hier ging es um die Anpassung des monatlichen Pauschalbetrages sowie um die Erhöhung der Stundensätze und Beratungsleistungen.

Schließlich wurden noch mehrere notarielle Kaufverträge abgewickelt und die Annahme von Spenden bekanntgegeben. Bürgermeister Ludwig Waas sagte, dass die Resonanz der Winklinger Weihnachtsaktion mit dem „Genusspackerl für Senioren“ sehr positiv war. Der Verwaltungsbetrieb in der Verwaltungsgemeinschaft und beim Kommunalunternehmen wird bis zum 10. Januar 2021 wegen des harten „Corona-Lockdowns“ stark eingeschränkt; Rufbereitschaft bleibt bestehen.

Zum Jahresabschluss sprach Bürgermeister Ludwig Waas dem Gemeinderat sowie den Bediensteten der Verwaltungsgemeinschaft, der Gemeinde und des Kommunalunternehmens seinen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und den stetigen Einsatz zum Wohle der Bürger aus. Neben zahlreichen Investitionen hob der Bürgermeister drei Ereignisse im Jahre 2020 besonders heraus: Die Verleihung der Silbermedaille in Berlin beim Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“; den Staatspreis für die Innenentwicklung der Ortschaft und des Seniorenbereiches sowie die grosse Leader-Förderung für den Bau der Kreativen Dorfwerkstatt im nächsten Jahr.