April 2020
Niederwinkling: (ek) Wegen der Coronakrise fand die Gemeinderatssitzung am Dienstagabend im Dorf- und Begegnungszentrum statt, um den nötigen Abstand wahren zu können.
Hierbei wurde nach mehreren Vorberatungen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 verabschiedet, sowie der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 samt Anlagen. Das Gesamtvolumen des Haushaltsplanes 2020 beläuft sich auf rund 30,6 Millionen Euro; hiervon 16 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt und 14,6 Millionen Euro im Vermögenshaushalt. Haupteinnahmen sind die Grundsteuer mit 450.000 Euro, die Gewerbesteuer mit 11.000.000 Euro, der Einkommensteueranteil mit 1.730.000 Euro, der Umsatzsteueranteil mit 639.000 Euro und Mieteinnahmen aus gemeindlichen Liegenschaften von rund 450.000 Euro. Ein großer Ausgabeposten ist die Kreisumlage, die sich voraussichtlich auf rund 5.000.000 Euro beläuft. Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt im Haushaltsjahr 2020 voraussichtlich 2.022.200 Euro; es errechnet sich eine „Freie Finanzspanne“ von 1.996.900 Euro. Für den sozialen Wohnungsbau ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.600.000 Euro eingeplant; die Tilgung erfolgt auf vier Jahre. Die Kreditaufnahme war notwendig, um einen Tilgungszuschuss zu erhalten. Die größten Investitionen sind: Neues Fahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Waltendorf; Sanierung Feuerwehrhaus Haid, Hochwasserentlastung Oberwinkling, Erwerb von Ökokonto-Ausgleichsflächen; Neubau Kinderkrippe; Straßenasphaltierungen und Hofzufahrten im Außenbereich; Sanierung der Abwasserbeseitigungsanlage Waltendorf; Wasserversorgung Welchenberg; Abrechnung Geh- und Radweg Hochstetten; Maßnahmenabrechnung mit dem Kommunalunternehmen; Breitbandversorgung; Sanierung der Betriebsanlagen im Freibad; Bauhofgebäude, Dorf- und Kreativwerkstatt; Gewährung von Darlehen an das Kommunalunterunternehmen für die Ausweisung von Baugebieten, Wohnungsbau und Sozialen Wohnungsbau. Die Finanzierung der zahlreichen Maßnahmen erfolgt durch die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt, Investitionszuweisungen, Darlehensrückflüsse und Rücklagenentnahme. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2020 samt Anlagen wurde vom Gemeinderat einstimmig abgesegnet.
Drei eingereichten Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Gemeinderat stimmte auch den notwendigen Unterhaltsmaßnahmen für die beiden Sportplätze des FC Niederwinkling zu; Kostenpunkt rund 15.000 Euro. Für den Neubau der viergruppigen Kinderkrippe wurden weitere Aufträge vergeben. Es ist geplant, dass die Kinderkrippe zum neuen Kindergartenjahr im Herbst in Betrieb genommen wird. Die Anschaffung von Feuerwehrstiefeln wird von der Gemeinde bezuschusst.
Bürgermeister Ludwig Waas informierte über das Kommunalunternehmen, insbesondere über den Wirtschaftsplan 2020, den Jahresabschluss und das Quartierskonzept. Hiervon nahm der Gemeinderat ohne Einwendungen Kenntnis. Das Wohngebäude sowie das Gebäude „Sozialer Wohnungsbau“ im Baugebiet „Moosbügel IV“ am Kiefernweg sind voraussichtlich im Herbst bezugsfähig. Die Mietpreiskalkulation wurde durchgeführt und vom Gemeinderat abgesegnet. Die Mietinteressenten werden hierüber informiert. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt demnächst; rund fünfzig Bewerbungen für die Mietwohnungen liegen vor. Ein drittes Gebäude „Sozialer Wohnungsbau“ mit neun Wohnungen ist in Planung. Das Kommunalunternehmen wird im Rahmen eines Generalunternehmervertrages wieder die Errichtung und Betreuung der Liegenschaft übernehmen; das Gebäude ist jedoch im Eigentum der Gemeinde. Das Wohngebäude ist nach Vorprüfung durch die Regierung von Niederbayern im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zu 100 % förderfähig. Die KfW reicht dazu Darlehen im Rahmen eines Kreditprogramms aus. Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 20 %, 24.000 Euro pro Wohneinheit, so dass er sich bei 9 Wohnungen auf insgesamt 216.000 Euro beläuft, bei einem Darlehensbetrag von 1.080.000 Euro. Des Weiteren würde der Freistaat Bayern dieses Projekt mit einer Zuwendung in Höhe von 30 % fördern. Der Gemeinderat stimmte der Beantragung des KfW-Darlehens zu; ebenso der Beauftragung des Ingenieurbüros Energiezentrum Ostbayern für die Durchführung der erforderlichen Berechnungs- und Beratungsleistungen sowie dem Netzanschlussvertrag Bayernwerk für den Stromanschluss. Ein Klimaschutzmanager wurde eingestellt; die Personalkosten werden dabei zwei Jahre mit 65 % und zwei Jahre mit 40 % gefördert. In der Investitionsplanung des Kommunalunternehmens wurde die Erschließung von Wohnbauland sowie Gewerbeflächen einschließlich der Grundstücksbeschaffung und Veräußerung eingeplant. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen eines Darlehens der Gemeinde Niederwinkling. Über dem Edeka-Markt erfolgt derzeit der Innenausbau für eine Arztpraxis, die voraussichtlich am 1. Juli eröffnet werden soll. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 600.000 Euro. Die notwendigen Finanzierungsmittel des Kommunalunternehmens sind im Haushaltsplan der Gemeinde dargestellt.
Für den Bau einer Kreativen Dorfwerkstatt auf dem Bauhofgelände sind alle vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen. Dieses Gebäude wird im Rahmen der Leaderförderung durch die Gemeinde Niederwinkling errichtet. Die Gemeinde hofft auf eine entsprechende Bezuschussung. Die Förderanträge über das „Leader-Programm“ wurden eingereicht. Aufgrund der hohen Dringlichkeit der Fördermittelbeantragung wurde das Bauvorhaben bereits durch das Energiezentrum Ostbayern bearbeitet. Auch der entsprechende Architektenvertrag wurde bereits abgeschlossen.
Die Ausschreibungsunterlagen für die Erschließungsarbeiten „Baugebiet Lauterbach“ werden vorbereitet. Die Planung ist fertiggestellt und der Bebauungsplan wurde bereits beschlossen. Bei der Oberflächenentwässerung wird noch versucht, Kosteneinsparungen zu erreichen. Die Kostenschätzung wird über das Kommunalunternehmen ermittelt und den Baubewerbern mitgeteilt. Die Bauparzellenvergabe erfolgt voraussichtlich Mitte des Jahres nach den aufgestellten Kriterien der Gemeinde. Junge Familien, ortsansässige Familien und Familien, die ihren Arbeitsplatz in der Gemeinde Niederwinkling haben, werden bevorzugt. Eigen-nutzung ist vorgeschrieben und der Bauzwang für den Rohbaubeginn wird ab dem Jahre 2021 auf zwei Jahre festgelegt.