Mai 2024

08. Mai 2024: Glasfaser- und Nahwärmeausbau hat begonnen; Neue verkehrsrechtliche Anordnung und Querungshilfe am Ortseingang aus Richtung Bogen

Niederwinkling:  (ek)  Vor Beginn der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend im Bürgerhaus traf sich der Gemeinderat zur Baustellenbesichtigung des Glasfaserausbaus in Waltendorf und des Glas-faser- und Nahwärmeausbaus am Ortseingang von Niederwinkling.

Bürgermeister Ludwig Waas erläuterte dem Gemeinderat den Trassenverlauf der Breitband- und Nahwärmeleitungen. Die besten und günstigsten Leitungstrassen werden vor Ort ausgelotet und mit den Grundstückseigentümern besprochen. In Waltendorf erhalten 62 Grundstückseigentümer einen Glasfaseranschluss. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird auf Beschluss des Gemeinderates die Ortsstraße in Waltendorf mit den Seitenbereichen Parkplatz Friedhof und Zufahrt mit Parkplätzen Feuerwehrhaus neu geteert. In Niederwinkling erhalten alle Grundstückseigentümer einen Glasfaseranschluss und rund vierhundert Grundstückseigentümer einen Nahwärmeanschluss. Es erfolgt eine Dokumentation vor Ort und die Vertragsunterlagen werden ausgehandelt. Eine Mammutaufgabe mit einem Kostenvolumen von rund 25 Millionen Euro, die die Gemeinde und das Kommunalunternehmen in den nächsten beiden Jahren zu bewältigen haben. Zur Personalverstärkung wurde vom Kommunalunternehmen ein Heizungsbaumeister eingestellt. Auch die ortsansässigen Betriebe zeigen großes Interesse an einem Nahwärmeanschluss. Verschiedene Bautrupps der Firma Streicher sind im Einsatz.  

Betreffend der Nahwärmeversorgung Niederwinkling wurde über Konditionen, Ausschreibungen, Preis- und Vertragsgestaltung diskutiert und die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Bürgermeister Waas informierte den Gemeinderat, dass mit der Errichtung des Nahwärmenetzes durch die Firma Streicher nun in der Hauptstraße begonnen wird. Ziel ist die Fertigstellung der Hauptleitung in der Hauptstraße von der Dichtungstechnik bis in die Bernrieder Straße zum Unternehmen dkcleanEnergy bis Oktober 2024. Zu berücksichtigen ist dabei auch die Anbindung des bestehenden Heizwerks in der Schulstraße. Mittlerweile wurden die Grundstückseigentümer in der Hauptstraße, Bayerwaldstraße, Fellinger Straße, Am Schmidacker, Deggendorfer Straße, Bajuwarenstraße sowie Teile im Bereich der neuen Baugebiete in Lauterbach vorinformiert beziehungsweise das Interesse abgefragt. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen wird nun der Ausbauplan optimiert und auch bereits Gespräche mit den Grundstückseigentümern geführt. Nächste Woche werden dann alle Grundstückseigentümer, die noch nicht informiert wurden, von den in der Sitzung festgelegten Konditionen, aber auch alle bereits vorabinformierten Grundstückseigentümer, entsprechend benachrichtigt. In den nächsten Wochen finden weitere Info-Veranstaltungen für die Grundstückseigentümer statt beziehungsweise wird auch ein Energieberatungstermin für die Förderkonditionen und Fördermöglichkeiten angeboten werden.

Drei eingereichten Baugesuchen erteilte der Gemeinderat mit teils beantragten Befreiungen von den Bestimmungen des Bebauungsplanes seine Zustimmung. Des weiteren ging es um die Widmung einer Stichstraße vom Tannenweg. Bürgermeister Waas erläuterte, dass die Zufahrt zum Baugrundstück 14a noch nicht gesichert ist. Die Zufahrt wurde im Jahre 2021 über den gemeindlichen Grünstreifen angelegt. Hierzu wurde mit Beschluss vom 16. März 2021 das Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan WA „Moosbügel IV“ als Satzung beschlossen. Solange der Weg jedoch nicht öffentlich gewidmet ist, besteht für die genannte Parzelle kein Baurecht. Der Gemeinderat beschloss die Widmung der Zufahrt zum Grundstück Tannenweg 14a als Verlängerung des Tannenwegs (Ortsstraße Nr. 47).

Bürgermeister Waas informierte den Gemeinderat zur Querungshilfe am Ortseingang der Dichtungstechnik sowie über die verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen betreffend Staatsstraße 2147 aus Richtung Bogen. Der vom Büro GEOPLAN GmbH erstellte Vorabzug wurde bereits positiv mit dem Staatlichem Bauamt Passau besprochen. Derzeit ist in Klärung, wie die Querungshilfe ausgeschrieben werden soll, ob über die Staatsstraßensanierung des Straßenbauamtes oder über die Gemeinde selbst. Eine Ampelanlage ist nach Rücksprache mit dem Landkreis möglich, wenn innerhalb einer Stunde mindestens fünfzig Personen die Staatsstraße an dieser Stelle queren. Der Bauhof wurde beauftragt, eine Zählung durchzuführen. Der Gemeinderat nahm von dieser Planung und vom Sachverhalt Kenntnis und erteilte dieser Vorgehensweise seine Zustimmung. Angeordnet vom Landratsamt Straubing-Bogen wird am Ortseingang aus Richtung Bogen kommend die linksseitige Aufstellung einer Ortstafel und die Versetzung des bestehenden „Vorfahrt-Schildes“ vor die Fahrtrichtung Bogen letzte innerörtliche Einmündung. Umzusetzen ist die Anordnung durch das Staatliche Bauamt, das als Baulastträger auch die Kosten für die Beschaffung, Anbringung, Entfernung und Unterhaltung der Verkehrszeichen zu tragen hat. Als Begründung wird die Verkehrsschau vom 16. April herangezogen, bei der sich laut Landratsamt herausgestellt hat, dass die bestehende rechtsseitige Ortstafel bei vollständiger Belaubung verschattet wird. Ebenso wird die Aufstellung mit den besorgniserregenden Ergebnissen der aktuellen Geschwindigkeitsmessungen durch die Gemeinde begründet. Der im Rahmen der Straßensanierung geplante Fahrbahnteiler soll gemäß Anordnungsschreiben des Landratsamtes Straubing-Bogen zusätzlich dazu dienen, den in den Ort einfahrenden Verkehr zu entschleunigen. Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis und gab hierzu sein Einverständnis.

Zur Bauleitplanung der Gemeinde Mariaposching betreffend Flächennutzungsplan, Deckblatt-Nr. 10 und Bebauungsplan MDW „Breitenhausen II“ erhob der Gemeinderat keine Einwendungen. Für die  GVFG-Förderung werden drei Straßenbaumaßnahmen eingereicht (Vorbühl-Haag, Gemeindeverbindungsstraße Haid und Ortsstraße Waltendorf). Kostenschätzungen werden derzeit durchgeführt. Der Gemeinderat stimmte der Ersatzbeschaffung eines Sprungretters für die Freiwillige Feuerwehr Niederwinkling zu (Kostenpunkt rund 8.000 Euro). Die Einteilung der ehrenamtlichen Helfer für die Europawahl am 9. Juni ist erfolgt.