Abwehrender Brandschutz und technische Hilfeleistung
Bereitstellung und Unterhaltung der notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen
jeweils in den Grenzen der Leistungsfähigkeit der Gemeinde
vorbeugender Brandschutz nach Bedarf
an 1. Stelle im Landkreis
an 3. Stelle in Niederbayern
und an 58. Stelle in Bayern
von über 2.000 Gemeinden